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Selbstverteidigung überblicken
Selbstverteidigung war schon immer ein wichtiges Thema innerhalb einer Gesellschaft. Da wir Menschen miteinander interagieren, gibt es an der ein oder anderen Stelle Reibungspunkte. Jeder versucht, sich selbst zu behaupten. Was grundsätzlich nicht schlimm ist, sofern man dabei keine Macht über andere Menschen ausübt. Dadurch entstehen schnell Konfliktsituationen, die andere geistig oder körperlich verletzen können.
Selbstverteidigung bedeutet die Abwehr von solchen Angriffen auf dich. Dabei ist es egal, ob es sich um seelische oder körperliche Angriffe handelt.
Selbstverteidigung hat das Ziel, deine persönliche Unversehrtheit zu behalten. Angriffe fangen bei Nichtbeachtung, Beleidigung und Mobbing an und gehen bis hin zur Körperverletzung oder anderen schweren Gewaltverbrechen.
Du selbst hast das Recht, dich gegen entsprechende Angriffe zur Wehr zu setzen. Allerdings sollte dies immer verhältnismäßig geschehen und ist je nach Situation unterschiedlich.
Die Täter suchen sich meist Opfer heraus, mit dem Ziel ihr Machtgefühl auszuüben. Wenn es sich dabei nicht um körperliche Angriffe handelt, dann spricht man heutzutage auch von Selbstbehauptung.
Kampfsport Fitness-Training
Ein gewisses Maß an Grundfitness ist auch in der Selbstverteidigung unabdingbar. Hier erfährst du mehr über Kampfsport Fitness-Training, was es zu beachten gibt und welche Kampfsportarten ein besonders hohes Level an körperlicher Fitness benötigen. In der Selbstverteidigung geht es meistens um Effizienz. Der Kampf sollte optimalerweise nicht stattfinden und falls doch binnen Sekunden zu Ende sein. Es wird nicht über mehrere Runden gekämpft. Wenn möglich kannst du den Kampf auch umgehen und wegrennen. Hierzu benötigst du auch eine gute Fitness-Ausdauer. Schließlich musst du schneller als der Angreifer sein oder eine bessere Ausdauer besitzen.
Im Falle eines Kampfes machst du dir die Schlagkraft oder auch die Schnellkraft zu nutze. Manchmal muss man in einer Selbstverteidigungssituation auch jemanden festhalten, bis die Polizei kommt. Damit weniger Schaden passiert oder die Situation eskaliert. Diesbezüglich ist die Haltekraft von Vorteil. Das lernst du besonders beim BJJ, Ringen oder anderen Grappling Stilen. Hierbei sollte man aber auch den restlichen Aspekt im Blick behalten, da man nicht grundlos eine Person festhalten darf. Mehr über Kampfsport Fitness-Training erfahren.
Notwehr
Das Gesetz steht jedem und jeder zu, sich selbst und Schwächere gegen unrechtmäßige Angriffe zu schützen. Allerdings sollte das zuerst einmal durch deeskalierende Maßnahmen erfolgen. Als Kampfsportler oder Kampfsportlerin bist du allerdings in der Lage, darüber hinauszugehen und Gewalt anzugehen.
Du hast die Ausbildung erhalten, das auch in einem sehr effektiven Rahmen und unter Nutzung speziell zu diesem Zweck erlernter Techniken zu tun. Aus juristischer Sicht setzt du in diesem Moment körperliche Gewalt gegen ein menschliches Gegenüber ein, und das erfüllt immer den Tatbestand der Körperverletzung nach § 223 Abs. 1 des Strafgesetzbuches (StGB). Eine Körperverletzung liegt bereits vor, wenn dein Gegenüber blaue Flecken oder Schmerzen erleidet. In einer Notsituation setzt dann eventuell § 32 StGB in Kraft. Begehst du als Verteidiger oder Verteidigerin eine Körperverletzung aus Notwehr, ist das nicht rechtswidrig und kann auch nicht bestraft werden.
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
§ 32 StGB im Wortlaut
Es geht also knapp zusammengefasst darum, dass du erstens Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit und Eigentum schützen darfst. Zweitens darfst du das immer dann, wenn der Angriff auf die genannten rechtlich geschützten Güter rechtswidrig erfolgen. Ist der Angriff rechtmäßig, ist deine Gegenwehr keine Notwehr. Und natürlich muss der Angriff gegenwärtig sein, also akut im Moment der Verteidigung stattfinden. Ein hinterhältiger Überfall zwei Monate später ist nicht mehr durch die Notwehr gedeckt, sondern ein Racheakt.
Bedenke jedoch: Gegen schuldlos Handelnde gibt es keine Notwehr. Volltrunkene, Kinder und geistig Eingeschränkte sind immer schützenswert. Zu weiteren Einschränkungen der Notwehr solltest du dich bei ausgebildeten Juristen oder Juristinnen schlaumachen, denn eine umfassende Rechtsberatung können wir an dieser Stelle nicht leisten. Diese Ausführungen sind nicht rechtlich bindend, sondern sollen dir nur die Problematik vor Augen führen.
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