Notwehr – Einblicke in das Selbstverteidigungsgesetz StGb §32
Selbstverteidigung

Notwehr StGb §32 – Alles was du über das “Selbstverteidigungsgesetz” wissen solltest

, aktualisiert am

Wer körperlich bedrängt und angegriffen wird, darf sich wehren. Der Paragraph zur Notwehr definiert den Begriff Selbstverteidigung und die legitimen Mittel, mit denen du dich oder Andere aus einer Gefahrensituation bringen kannst. Hier erfährst du, worauf du bei der Abwehr achten und wie du die gesetzeskonformen Möglichkeiten anwenden darfst.

Notwehr – wann und wie Selbstverteidigung erlaubt ist

Notwehr StGb § 32 findest du im Strafgesetzbuch. Es besagt, wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. Notwehr ist die Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwehren. Da es für dich schwierig sein kann, was genau unter Notwehr alles gemeint ist. Haben wir hier alle nötigen Informationen für dich zusammengetragen.

Was ist Notwehr?

Wenn du einen gesetzeswidrigen, körperlichen Angriff gegen dich oder andere abwehrst, handelst du in Notwehr. In diesem Fall kannst du dich selbst verteidigen und dabei auch in der Selbstverteidigung erlernte Techniken anwenden. Die Grundlage ist aber, dass deine Abwehr im Verhältnis zum Angriff steht. Laut § 32 des Strafgesetzbuches definiert sich die Notwehr damit, dass du die erforderliche Verteidigung zur Abwehr eines Angriffs gegen dich oder gegen eine andere Person anwenden darfst.

Weiter ist erwähnt, dass du im Falle einer Verteidigung auch dann nicht rechtswidrig handelst, wenn dein Gegenüber verletzt wird. Allerdings beinhaltet letzterer Punkt einige Grenzen. In der Selbstverteidigung hast du viele Rechte, bist aber auch an Pflichten gebunden. Die Notwehr ist dein Recht, deine körperliche Unversehrtheit zu bewahren. Folglich Angriffe, die gegen deine Person gerichtet sind, mit entsprechenden Mitteln zu parieren. Das Ziel der Notwehr ist grundsätzlich dein persönlicher Schutz, den du durch die Abwehr mit den notwendigen Mitteln erzielst.

Notwehr ist nicht gleich Notwehr. Man unterscheidet auch folgende Begrifflichkeiten. Auf die Bedeutung gehen wir später ebenfalls ein:

  • Notstand
  • Notwehrexzess
  • Putativnotwehr

Das Notwehrrecht – so sieht es der Gesetzgeber

Wirst du in deinen eigenen vier Wänden oder auf offener Straße, in Clubs oder anderswo angegriffen, darfst du dich wehren. In diesem Fall spricht man vom Notwehrrecht, welches besagt, dass du verschiedene Mittel zur Abwehr der Gefahr anwenden darfst. Doch der Gesetzgeber sagt auch, dass eine eindeutige Notwehrlage gegeben sein muss. Um das Instrument der Selbstverteidigung anzuwenden, muss der bevorstehende oder bereits begonnene Angriff von einem Menschen ausgeführt werden. Droht dir zum Beispiel ein Faustschlag ins Gesicht, darfst du dich selbstverständlich zur Wehr setzen. Du darfst den Angriff abwehren, oder aber dich in Notwehr verteidigen.

Hat der Kontrahent bereits von dir abgelassen und wendet sich zum Gehen, ist die Notwehrlage laut Gesetzgeber nicht mehr vorhanden. Das wiederum heißt, dass ein nun von dir folgender Angriff nicht mehr als Selbstverteidigung und Abwehr gilt. Sondern als Provokation behandelt würde und somit rechtswidrig wäre. In der Praxis ist die Notwehr häufig schwer beweisbar. Vor allem dann, wenn es keine Zeugen und somit keine Personen gibt, die einen bevorstehenden Angriff auf dich bestätigen können. Hier entscheidet nicht selten ein Gericht, wer “angefangen” hat und wer im Recht ist.

Die Grenzen der Selbstverteidigung

Bei Bagatellen greift der Notwehrparagraph nicht. Wenn du zum Beispiel beim Einstieg in den Bus zur Seite geschubst wirst und zuschlägst, handelt es sich nicht um Notwehr. Ebenso wird dir kein Richter Recht geben, wenn du eine Beleidigung oder eine Ohrfeige mit Karate oder Judo beantwortest. Grundsätzlich ist es im deutschen Selbstverteidigungsrecht verboten, Pfefferspray, sowie Schuss- und Stichwaffen gegen Mitmenschen einzusetzen. Hier gibt es auch in der Notwehr keine Ausnahme, sodass du dich in diesem Fall strafbar machst.

Die in Notwehr entstandene Körperverletzung muss im Verhältnis zur Ausgangslage stehen und den Verhältnissen angepasst sein. Kein Erwachsener wird Recht bekommen, wenn er ein ihm körperlich nachweislich unterlegenes Kind verletzt. Du solltest immer abwägen, welche Mittel in der Selbstverteidigung in der aktuellen Situation angebracht sind. Und welche Maßnahmen nicht mehr im Verhältnis zur Gefahr stehen.

Welche Maßnahmen sind in der Notwehrhilfe erlaubt?

Es ist erlaubt, einen drohenden Faustschlag durch eine Abwehrposition und durch eine körperliche Abwehr von dir fernzuhalten. Gehen ein oder mehrere Angreifer auf dich los, darfst du dich kampfsportlich verteidigen und deine erlernten Kenntnisse anwenden. Aber auch hier gilt, dass du nur in Notwehr handelst, wenn du deine körperliche Unversehrtheit schützen und dich verteidigen möchtest.

Wirst du verbal von einer Gruppe Jugendlicher angegriffen und streckst sie zu Boden. Wird der Gesetzgeber die nicht vorhandene Verhältnismäßigkeit anprangern und dich wegen Körperverletzung verurteilen. In besonders riskanten, lebensgefährlichen Situationen kannst du bei dir geführte Alltagsgegenstände als Waffe einsetzen. Du darfst dich grundsätzlich so verteidigen, dass du niemanden lebensgefährlich verletzt und dass du selbst nicht verletzt wirst.

Erfahre in unserem weiteren Beitrag mehr über legale Selbstverteidigungswaffen im Vergleich.

Übertretung der Verhältnismäßigkeit: Notwehrüberschreitung

In Notwehr handelst du, wenn du das “mildeste” Mittel in Anbetracht der Situation anwendest. Deine Notwehrhandlung sollte den Angriff abwehren und dich in Sicherheit bringen. Doch sie darf nicht außerhalb der Verhältnismäßigkeit stehen. Kannst du die Gefahr durch einen Faustschlag abwenden und beispielsweise aber weiter auf den bereits am Boden liegenden Angreifer einschlägst oder eintrittst. Dann handelt es sich um eine Notwehrüberschreitung. Bei einer deutlichen Übertretung der Verhältnismäßigkeit spricht der Gesetzgeber von einem Notwehrexzess. Dieser kann dir als eigentliches Opfer eine Anzeige wegen Körperverletzung einbringen.

In welchem Umfang und mit welcher Härte du dich selbst verteidigen darfst und solltest, hängt immer davon ab, welche Gefahr dein Gegenüber darstellt. In den meisten Fällen ist das Gesetz auf deiner Seite, wenn du dich gegen einen sprichwörtlich doppelt so großen und doppelt so schweren, oder gegen mehrere Angreifer wehrst. Die Schusswaffe solltest du dennoch nicht in Erwägung ziehen, sofern du nicht mit einer Waffe angegriffen wirst und dein Leben in Gefahr siehst. Reagierst du aus Angst und Schrecken über und gibt es dafür bestenfalls Zeugen, kann dir nach § 33 StGB Straffreiheit gewährt werden.

Auseinandersetzung nach Provokation – Notwehr?

Gerätst du mit einer anderen Person aneinander, weil du provokativ aufgetreten bist, handelt es sich bei der anschließenden körperlichen Auseinandersetzung nicht um Notwehr. Provozierst du einen anderen Menschen, sind deine Handlungen in der anschließenden Schlägerei keinesfalls Selbstverteidigung. Das gilt auch dann, wenn der von dir provozierte Mensch dir körperlich überlegen ist. Du kannst dich zwar verteidigen, doch es handelt sich nicht um Notwehr. Willst du dein eigenes Verschulden am Folge-Geschehen hinter der Notwehr verschleiern, machst du dich strafbar und musst mit der ganzen Härte des Gesetzes rechnen.

Eine zweite Form der Provokation ist die Beleidigung. Dein Gegenüber beleidigt dich und du hast große Lust, ihm deine Meinung dazu mit der Faust zu verdeutlichen? Dann bedenke vorher, dass ein tätlicher Angriff nach einer Beleidigung keine Notwehr ist. Bist du der verbal Angegriffene, musst du laut Selbstverteidigungsgesetz erst deeskalierend einwirken, ehe du dich im Einzelfall körperlich zur Wehr setzen darfst. Die defensive, also die mit Worten oder mit deinem Weggehen erfolgende Verteidigung steht im Vordergrund. Eine Ausnahme besteht nur, wenn gar nichts funktioniert und wenn du daher zu anderen Maßnahmen greifen musst.

Video über Notwehr und die Einschätzung eines Rechtsanwaltes

Notstand – der Unterschied zur Notwehr

Notstand und Notwehr unterscheiden sich. Das lässt sich am besten mit einem Beispiel erklären, das den Angriff eines Hundes beschreibt. Hetzt ein Passant seinen angriffslustigen Hund mit einem Kommando oder einer Geste auf dich, erfolgt die Abwehr des Tieres und somit der Gefahr in Notwehr. Kommt dir aber ein bellender und zum Angriff aufgelegter Hund ohne menschliche Begleitung entgegen, besteht keine Notwehrlage. In diesem Fall handelt es sich um einen Notstand, der in Abwägung der rechtlichen Interessen natürlich auch eine Abwehr erlaubt. Wehrst du den Hund mit deinem Regenschirm oder einem anderen Gegenstand ab, kann dir der Hundehalter, der kurz darauf um die Ecke gelaufen kommt, keinen Vorwurf daraus machen. Du hast die Gefahrensituation richtig eingeschätzt und gehandelt, da deine körperliche Unversehrtheit in der Abwägung der Interessen über dem Hund steht.

Ein Notstand liegt auch vor, wenn eine Person einen Selbstmord ankündigt und dir gegenüber mit dem Benzinkanister lautstark äußert, dass er sich anzünden wird. In diesem Fall darfst du den Mann von seinem Vorhaben abhalten und dabei auch zu Mitteln aus dem Kampfsport greifen. Das Wichtigste in diesem Fall ist natürlich, die Polizei zu rufen und die geplante, kurz bevorstehende Handlung zu melden. Der hauptsächliche Unterschied zwischen einer Notwehr und dem Notstand beruht darauf, dass die Notwehr einen Menschen als Gegner – oder als Auslöser der Situation benötigt. Das Beispiel des Hundes, der auf das Kommando seines Besitzers angreift oder sich ohne Aufforderung auf dich stürzen möchte, verdeutlicht diesen Unterschied am besten.

Risiko Notwehrexzess – rechtswidrige Verteidigung?

Der Grat zwischen einem Notwehrexzess und der rechtswidrigen Verteidigung ist schmal. Wenn du aus Furcht oder im Schreck zu heftig auf einen Angriff reagierst, spricht man von einem Notwehrexzess. Bist du aber im Vollbesitz deiner geistigen Kräfte und trittst wütend auf den Täter ein, obwohl dieser bereits bewusstlos am Boden liegt, ist der Tatbestand der rechtswidrigen Verteidigung gegeben. Auch wenn es am Anfang um die Abwehr einer Notsituation ging, hast du es am Ende übertrieben und musst davon ausgehen, dass man dich wegen Körperverletzung verurteilt. Die Grenzüberschreitung zwischen der Notwehr und der sprichwörtlichen “Rotphase” lässt sich oftmals nicht klar darlegen und der Richter entscheidet im Ermessen.

Nur wenn es Zeugen gibt, die dich entlasten – oder im Umkehrschluss belasten – können, ist eine klare Unterscheidung und damit ein gerechtes Urteil möglich. Können beispielsweise umstehende Personen verdeutlichen, dass du unter Schock gestanden hast oder verwirrt warst, liegt ein Notwehrexzess vor und du kannst straffrei ausgehen. Bedenke immer, dass die Notwehr deiner persönlichen Verteidigung oder der Verteidigung anderer in einer Gefahrensituation befindlichen Menschen und kein Freibrief für ein gesetzloses Kräftemessen ist.

Was ist die Putativnotwehr?

Die Bezeichnung putativ steht für vermeintlich und irrtümlich. In Bezug auf die Notwehr wird der Begriff verwendet, wenn du zum Beispiel von einer Notsituation ausgehst, die aber nicht vorhanden ist. Du gehst davon aus, dass die Lage für dich zum aktuellen Zeitpunkt lebensgefährlich ist. Am Beispiel zweier Jäger lässt sich die Putativnotwehr sehr gut erklären. Du denkst, der andere Jäger zielt auf dich und drückt jeden Moment auf den Abzug. Du hebst dein Gewehr und erschießt den Jäger, ehe er deinem Leben ein Ende setzen kann. Doch am Tatort siehst du, dass der andere Jäger nicht sein Gewehr, sondern zum Beispiel einen Stock in der Hand hielt.

Der sich bedroht fühlende Jäger dachte, dass der Schuss auf seinen Jagdkollegen die letzte Abwehr und eine Notwehr wäre. Doch wenn sich am Ende herausstellt, dass es keine Gefahr und keinen nachweislichen Angriff gab, handelt es sich um eine Straftat, um gefährliche Körperverletzung. Hält der am Boden liegende Jäger sein Gewehr in der Hand, hat der zur Abwehr zum Gewehr greifende Jäger nach bestem Gewissen und in Notwehr gehandelt.

Notwehr bei Einbruch – was ist erlaubt?

Laut Polizei sollte kein Mensch bei einem Einbrecher Selbstjustiz verüben. Doch wie verhält es sich wirklich und hat man die Zeit, auf das Eintreffen der Polizei zu warten, nachdem ein potenzieller Täter bereits im Haus ist? Die meisten Einbrecher haben es nicht auf dich, sondern auf eventuelle Wertsachen in deinem Haus oder in der Wohnung abgesehen. Das ist ärgerlich, aber laut Gesetzgeber kein Grund für eine gewaltsame Handlung und keine Notwehr. Dennoch gibt es Ausnahmen, die eine Überwältigung des Einbrechers als Notwehr erlauben und die dir keine Anzeige wegen Körperverletzung einbringen.

Mehr über die effektivste Heimverteidigung erfahren.

Ist es dir unmöglich, aus dem Haus zu fliehen (beispielsweise weil sich der Einbrecher in der Nähe des einzigen Ausgangs befindet), kannst du dir einen harten Gegenstand greifen und abwarten. Stürme nicht auf den Einbrecher zu, sondern harre aus und warte, wie er sich verhält. Siehst du, dass er auf dich zukommt und dich augenscheinlich verletzen möchte, darfst du zuschlagen und dir sicher sein, dass es keinen Zweifel an deiner Handlung in Notwehr gibt. In allen Fällen, in denen du einen Angriff auf dich und deine Familie befürchtest, darfst du dich wehren und den Angriff mit den dir zur Verfügung stehenden Mitteln abwehren. Achtung: Ein Schuss in den Rücken eines Einbrechers ist keine Notwehr, wie einige Gerichte in derartigen Fällen bereits geurteilt haben.

Fazit: Auch in der Notwehr gibt es Rechte und Pflichten

Notwehr, Notstand oder schwere Körperverletzung? Es ist nicht einfach, in Ausnahmesituationen richtig zu handeln und die Gefahrenlage ohne Fallstricke einzuschätzen. Wichtig ist, dass du antizipierst und im Fall der Fälle in der Lage bist, dich zu wehren und deine körperliche Unversehrtheit zu schützen. Wenn du in Notwehr handelst, solltest du immer zum im jeweiligen Fall mildesten Mittel greifen.

Das Verprügeln einer dir körperlich deutlich unterlegenen Person wird vor keinem Gericht als Notwehr gewertet. Hier musst du damit rechnen, dass sogar die Notfalllage in Frage gestellt wird. Provozierst du eine Schlägerei, kannst du im Anschluss nicht von Notwehr sprechen, wenn dein Gegenüber mit schlagkräftigen Argumenten auf deine Übergriffe reagiert. Du hast jederzeit das Recht, dich angemessen und mit dem gering möglichsten Verletzungsrisiko für den Angreifer zu verteidigen. Sei dir darüber bewusst, dass der Notwehr eine Notfallsituation vorausgehen muss.

Bücher zur Notwehr

Es gibt viele Bücher über Selbstverteidigung. Bei den nachfolgenden Beispielen wird konkret auf den gesetzlichen Aspekt eingegangen.